, Bröchin Manuel

Verlängerung der Anerkennungen Kinder- und Jugendsport

Neu werden die Zielgruppen bei einer Weiterbildung nicht mehr getrennt d.h. erfüllt beide Weiterbildungspflichten.

J+S-Leiterinnen und -Leiter müssen alle zwei Jahre ihre J+S-Anerkennung(en) verlängern. Diese Weiterbildungspflicht wird per 1. Januar 2021 für Personen mit Anerkennungen in mehreren Sportarten und/oder in beiden Zielgruppen «Kindersport» und «Jugendsport» gelockert: Der Besuch eines J+S-Weiterbildungsmoduls oder einer J+S-Grundausbildung (z. B. in einer anderen Sportart) verlängert sämtliche vorhandenen J+S-Leiteranerkennungen im Status «gültig» und «weggefallen» in den Zielgruppen «Kindersport» und «Jugendsport».

Wer (eine) J+S-Leiteranerkennung(en) in nur einer Zielgruppe verfügt (z.B. Kindersport), erfüllt die Weiterbildungspflicht weiterhin in Modulen für die betreffende Zielgruppe (z.B. Modul Fortbildung Kindersport).