BESJ Region Basel
von Bettingen bis Breitenbach
, Bröchin Manuel

Bundesgelder

Der Entscheid ist nach zweieinhalb Jahren gefallen.

Der BESJ wird keine Gelder mehr für die Betriebsstruktur und für regelmässige Aktivitäten aus dem Kredit zur Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFG) erhalten. Somit fällt auch der Leistungsvertrag für die Aus- und Weiterbildung weg.

Da die Gelder um ein Jahr verzögert ausbezahlt werden, muss der BESJ keine Sofortmassnahmen ergreifen. Erst ab 2018 fehlt der Betrag von etwa CHF 300'000. Somit kann der BESJ überlegt reagieren.

Der BESJ hofft diese Finanzen zusätzlich durch Spenden und Sponsoring zu erhalten.

Entscheid des Bundesverwaltungsgericht B-5520/2014 vom 26.10.2016